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Neues Gesetz stärkt Frankfurt am Main als internationalen Gerichtsstandort

Neues Gesetz stärkt Frankfurt am Main als internationalen Gerichtsstandort

Neues Gesetz stärkt Frankfurt am Main als internationalen Gerichtsstandort 150 150 Heinrich Partner

Mit dem Inkrafttreten des Justizstandortstärkungsgesetzes zum 1. April 2025 hat der Bundesgesetzgeber die Länder ermächtigt, bei den Oberlandesgerichten und Landgerichten spezialisierte Wirtschaftsspruchkörper einzurichten. Das Land Hessen wird hiervon zur Stärkung des Wirtschafts- und Justizstandortes Gebrauch machen und zum 1. Juli 2025 spezialisierte Kammern für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten (Commercial Chambers) am Landgericht Frankfurt und den Commercial Court Frankfurt am OLG Frankfurt errichten.

 

Diese neue gerichtliche Struktur richtet sich gezielt an Unternehmen mit komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere mit internationalem Bezug. Ein wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, Verfahren vor den neuen Spruchkörpern künftig auch in englischer Sprache in einem modernen und effizienten Verfahren mit vorgeschalteten Organisationstermin zu führen. Eine Verhandlungsführung auf Englisch ist dabei nicht zwingend.

 

Ziel ist es, insbesondere Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Hessen ein modernes, spezialisiertes und effizientes gerichtliches Forum anzubieten – als attraktive Alternative zu internationalen Schiedsgerichten oder ausländischen Commercial Courts.

 

Dr. Michael Heinrich