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Katar ist dem Madrider Markensystem mit Wirkung zum 03. August 20224 beigetreten

Katar ist dem Madrider Markensystem mit Wirkung zum 03. August 20224 beigetreten

Katar ist dem Madrider Markensystem mit Wirkung zum 03. August 20224 beigetreten 150 150 Heinrich Partner

Mit Wirkung vom 3. August 2024 ist Katar das 115. Mitglied des Madrider Markensystems geworden. Damit ist Katar das vierte Land des Golfkooperationsrates, das dem Madrider Markensystem beigetreten ist.

Das Madrider System ist eine bequeme und kostengünstige Lösung für die Registrierung und Verwaltung von Marken weltweit. Mit einem einzigen Antrag und einer einzigen Gebühr können Sie Schutz in bis zu 125 Ländern beantragen.

Durch diesen Beitritt wird das Madrider System als praktische und effiziente Lösung für den weltweiten Markenschutz weiter gestärkt.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein Markeninhaber in Katar sind und bereits eine nationale Markeneintragung bei der Abteilung für geistiges Eigentum des katarischen Ministeriums für Handel und Industrie besitzen oder beantragt haben, können Sie das Madrider System nutzen, um den Schutz Ihrer Marke in bis zu 130 Ländern gleichzeitig zu beantragen, indem Sie nur eine internationale Anmeldung in einer Sprache einreichen und einen einzigen Gebührensatz in einer Währung bezahlen;

Wenn Sie Inhaber einer Marke in einem anderen Mitgliedsland des Madrider Systems sind, können Sie den Schutz Ihrer Marke in Katar in Übersee beantragen;

Wenn Sie bereits Inhaber einer internationalen Markeneintragung sind, können Sie deren geografischen Geltungsbereich auf Katar ausweiten.

Dr. Michael Heinrich