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Unsere Philosophie

Heinrich Rechtsanwälte ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und angrenzende Gebiete des Wirtschaftsrechts spezialisierte Kanzlei von Rechtsanwälten. Gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes benötigt erfolgreiches unternehmerisches Handeln eine fundierte rechtliche Basis. Diese schaffen wir durch unsere langjährige Erfahrung und konsequente Spezialisierung, die uns eine Beratung auf höchstem Niveau ermöglicht. Vertrauen im Verhältnis zu unseren Mandanten und Kollegialität im Umgang miteinander sind uns wichtig. Unsere Mandanten werden aufgrund unserer Kanzleistruktur intensiv und persönlich betreut. Wir verstehen es als unsere Hauptaufgabe, unsere Mandanten durch detailliertes Spezialwissen und langjährige Erfahrung im Rahmen einer persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

 

Kooperationen

Kooperationen auf internationaler aber auch nationaler Ebene sind für uns ein wichtiges Instrument zur optimalen Betreuung unserer Mandanten. Auf nationaler Ebene kooperieren wir eng mit der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch, die ihren Frankfurter Standort in unseren Räumen unterhält. Ludwig Wollweber Bansch berät seine Mandanten unter anderem in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, im Steuerrecht und bei Restrukturierungen. Auf internationaler Ebene unterhalten wir enge Kontakte zu auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzleien, von deren Expertise wir uns aus intensiver und langjähriger Zusammenarbeit selbst überzeugt haben.

 

Qualität

Durch unsere Spezialisierung auf das Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz und unsere langjährige Erfahrung können wir eine Beratungsleistung von hoher Qualität anbieten. Grundlage qualitativ hochwertiger und erfolgreicher Arbeit sind neben kompetenter juristischer Beratung, wirtschaftlichem Verständnis und einer gründlichen Sachverhaltsermittlung, die gemeinsame Erarbeitung praktikabler und kreativer Lösungen mit unseren Mandanten. Zu der umfassenden Betreuung unserer Mandanten gehört die regelmäßige Information über Neuerungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung in den relevanten Rechtsgebieten sowie die Veranstaltung von Inhouse-Seminaren.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass der Umfang unserer Tätigkeit sowie die Höhe unseres Honorars angemessen und für unsere Mandanten vorhersehbar sind.