Ab dem 27.09.2026 gelten verschärfte Regeln gegen Greenwashing. Pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „biobasiert“ oder „klimaneutral“ sind im B2C-Bereich künftig verboten, wenn sie nicht auf einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ beruhen.…
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