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Der Widerrufsbutton ist da: Neue Pflicht für B2C-Fernabsatz ab 19.06.2026

Der Widerrufsbutton ist da: Neue Pflicht für B2C-Fernabsatz ab 19.06.2026 150 150 Heinrich Partner

Seit dem 19.06.2026 müssen Unternehmer, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB.   Die Grundidee ist…

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