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Sonderzuständigkeit für IT-Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeführt

Sonderzuständigkeit für IT-Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeführt 150 150 Heinrich Partner

Mit Wirkung zum 01.01.2022 hat das nordrhein-westfälische Justizministerium gerichtliche Sonderzuständigkeiten unter anderem im Bereich des IT‑Rechts eingeführt. Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von…

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