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Sonderzuständigkeit für IT-Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeführt

Sonderzuständigkeit für IT-Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeführt

Sonderzuständigkeit für IT-Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeführt 150 150 Heinrich Partner

Mit Wirkung zum 01.01.2022 hat das nordrhein-westfälische Justizministerium gerichtliche Sonderzuständigkeiten unter anderem im Bereich des IT‑Rechts eingeführt.

Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von über EUR 100.000, die innerhalb von Nordrhein-Westfalen anhängig werden, sind zukünftig das Landgericht und anschließend das Oberlandesgericht Köln ausschließlich zuständig.

Außerdem richten sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln Spezialkammern bzw. Spezialsenate für den Bereich IT-Recht ein. Von diesen Spruchkörpern sollen insbesondere Streitigkeiten entschieden werden aus den Bereichen der Entwicklung, Herstellung, Veräußerung, Wartung, Reparatur oder Gebrauchsüberlassung von Hardware und Software, insbesondere von Computern, auch soweit es sich um Teile von Maschinen und Anlagen handelt, sowie betreffend Dienstleistungen mit Bezug zur Informations- und Kommunikationstechnologie, zum Beispiel IT-Beratungsverträge oder IT-Unterrichtsverträge.

Fazit:

Die Einführung der speziellen Spezialkammern für IT-Recht ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es handelt sich hier um eine Spezialmaterie, für die die Schaffung besonders spezialisierter Spruchkörper ebenso wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht oder im Patentrecht sehr sinnvoll ist. Es ist zu hoffen, das andere Bundesländer dieser Praxis folgen.

Dr. Michael Heinrich