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Gericht der Europäischen Union: Puma verliert Rechtsstreit um ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Sneaker wegen verfrühtem Instagram Posts von Rihanna

Gericht der Europäischen Union: Puma verliert Rechtsstreit um ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Sneaker wegen verfrühtem Instagram Posts von Rihanna

Gericht der Europäischen Union: Puma verliert Rechtsstreit um ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Sneaker wegen verfrühtem Instagram Posts von Rihanna 150 150 Heinrich Partner

Das Gericht der Europäischen Union hat aktuell ein altes, aber immer wieder auftretendes Risiko im Bereich der Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Designs verdeutlicht: Die Vernichtung eines eingetragenen Schutzrechts wegen verfrühter Veröffentlichungen.

 

Im Dezember 2014 postete die Sängerin Rihanna auf Instagram anlässlich der Ernennung zur Kreativdirektorin von Puma ein Bild von sich, auf dem sie einen Vertrag mit Puma unterschreibt. Dabei trägt Rihanna Sneaker mit einer auffälligen schwarzen Sohle. Im Anschluss an den Post von Rihanna wurden das Bild insbesondere im Social Media Bereich weiter verbreitet.

 

Im Jahr 2016 wollte sich Puma dann das Design der Sneaker schützen lassen. Hierzu ließ es sich das von Rihanna gepostete Schuhmodell bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen.

 

Ein niederländische Schuhunternehmen beantragte daraufhin im Jahr 2022 im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit mit Puma beim EUIPO die Nichtigerklärung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters.

 

Dem Antrag wurde stattgegeben und das EUIPO erklärte das Geschmacksmuster für nichtig. Der Grund war die fehlende Schutzwürdigkeit, da das Design vor Anmeldung als Gemeinschaftsgeschmackmuster öffentlich gemacht wurde. Nach der Geschmacksmuster-Verordnung ist ein Geschmackmuster nur schutzwürdig, wenn es neu ist und eine Eigenart aufweist. An der Neuheit fehlt es aber, wenn es der Allgemeinheit zwölf Monate der Anmeldung bekannt gemacht wurde oder den einschlägigen Fachkreisen im normalen Geschäftsbereich bekannt war.

 

Puma erhob gegen diese Entscheidung des EUIPO Klage bei dem Gericht der Europäischen Union. Dies insbesondere mit dem Argument, bei der Vertragsunterzeichnung im Dezember 2014 habe sich niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert. Eine Offenbarung liege daher nicht vor.

 

Völlig zu Recht überzeugte dieses Argument das Gericht nicht. Es bestätigte die Entscheidung des EUIPO. Der Instagram Post von Rihanna und die anschließende Verbreitung über Social Media führten dazu, dass es vielen Schuhfirmen möglich war, das Design wahrzunehmen. So waren alle wesentlichen Designmerkmale auf den Fotos mit bloßem Auge erkennbar. Dies ist ausreichend um eine Offenbarung anzunehmen. Insbesondere ist die Reichweite der weltweit bekannten Künstlerin zu beachten, da nicht nur die Fans, sondern auch die Experten der einschlägigen Fachbranche ihr Augenmerk auf die Schuhe der Künstlerin bei Vertragsunterzeichnung mit Puma richteten.

 

Fazit:

 

Stellen Sie bei einem neu entwickelten Design immer sicher, dass Veröffentlichungen, gleich in welcher Form, erst nach der Anmeldung bei den zuständigen Ämtern erfolgen.

 

Dr. Michael Heinrich