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Warnung vor neuen Betrugsversuchen mit angeblichen Zahlungsaufforderungen des Deutschen Patent- und Markenamtes

Warnung vor neuen Betrugsversuchen mit angeblichen Zahlungsaufforderungen des Deutschen Patent- und Markenamtes

Warnung vor neuen Betrugsversuchen mit angeblichen Zahlungsaufforderungen des Deutschen Patent- und Markenamtes 150 150 Heinrich Partner

Betrügerische Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen bei dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum gibt es zwar immer wieder.

 

Aktuell grassiert allerdings eine besonders dreiste Betrugsmasche. Seit einigen Tagen werden auf dem Postweg gefälschte Rechnungen an Inhaber eingetragener Marken versandt, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin enthalten. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin des DPMA verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.

 

Die gefälschten Rechnungen, die bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben und nach dem hier ersichtlichen Muster gestaltet. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat bereits Strafanzeige erstattet.

 

Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA im Juli registriert. Damals richteten sich die Aufforderungen an Personen und Unternehmen, deren angemeldete Marken noch nicht eingetragen waren. Die Rechnungen wurden seinerzeit vorgeblich im Namen eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters gestellt.

 

Fazit:

 

Achten Sie bei Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen und Markeneintragungen genau darauf, ob ein Betrugsversuch vorliegt. Grundsätzlich stellt des Deutsche Patent- und Markenamt keine Rechnungen in diesem Zusammenhang aus. Im Zweifelsfall fragen Sie bei dem sie betreuenden Rechtsanwalt nach.

 

Dr. Michael Heinrich