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Europäischer Gerichtshof: Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen klageberechtigt

Europäischer Gerichtshof: Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen klageberechtigt

Europäischer Gerichtshof: Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen klageberechtigt 150 150 Heinrich Partner

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht einem national geregelten Verbandsklagerecht nicht entgegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Meta (Facebook) entschieden (Rs. C-319/20). Ziel der DSGVO sei es, ein hohes Schutzniveau zugunsten der Rechte der betroffenen Personen und ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Verbände könnten auch ohne einen konkreten Auftrag Betroffener tätig werden, sofern deren Rechte nach Überzeugung des Verbandes verletzt seien.

Fazit:

Es wird künftig vermehrt damit zu rechnen sein, dass Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzverstöße im Internet vorgehen. Das sollte zum Anlass genommen werden, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nochmals kritisch zu überprüfen.

Dr. Michael Heinrich