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Neue Verbraucherschutzregeln in der EU

Neue Verbraucherschutzregeln in der EU

Neue Verbraucherschutzregeln in der EU 150 150 Heinrich Partner

Am 28.05.2022 sind eine Vielzahl neuer Regelungen im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) wurden Änderungen der EU-Omnibus-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Diese sieht insbesondere erweiterte vorvertragliche Pflichten, verschärfte Transparenzanforderungen, Regelungen zum Vertragsschluss selbst sowie zum Widerrufsrecht vor. Verstöße mit EU-weitem Bezug („Unionsdimension”) können in Deutschland mit Bußgeldern von bis zu 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden. Wesentlich sind insbesondere folgende Gesichtspunkte:

 

Das GSVWG soll insbesondere die Transparenz auf Online-Marktplätzen sowie rund um Influencer-Marketing verbessern. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind Betreiber von Online-Marktplätzen und Vergleichsdiensten wie Amazon, eBay, Airbnb und Idealo ab sofort verpflichtet, Nutzer über die wesentlichen Kriterien des Rankings der Waren, Services oder digitalen Inhalte, die sie dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage präsentieren, zu informieren. Dabei müssen sie Angaben machen über die genutzten Hauptparameter von Algorithmen sowie deren „relativer Gewichtung“. Eventuell erhaltene Provisionen sind ebenfalls publik zu machen.

 

Bei Nutzerbewertungen müssen die Betreiber außerdem erläutern, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Ausdrücklich verboten ist es, gefälschte Nutzerbewertungen oder deren Falschdarstellung in sozialen Medien zu beauftragen oder zu übermitteln. Falls dem Verbraucher das Resultat eines Vergleichs angezeigt wird, sind auch Hinweise auf die Anbieter nötig, die dabei einbezogen wurden.

 

Zusätzlich müssen Marktplatzbetreiber Kunden darüber aufklären, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Die Kunden sollen so insgesamt besser beurteilen können, warum welches Produkt in Ergebnislisten oben steht und ob Bewertungen seriös sind.

 

Schließlich müssen Unternehmen ab sofort die Einwilligung von Verbrauchern in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Hier greift eine Klausel aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge.

 

Fazit:

 

Wir empfehlen, die neuen gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Andernfalls droht neben Abmahnungen auch die Festsetzung von erheblichen Bußgeldern.

 

Dr. Michael Heinrich