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Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA ist in Kraft

Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA ist in Kraft

Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA ist in Kraft 150 150 Heinrich Partner

Die EU-Kommission hat am 10.07.2023 ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Danach gewährleisten die USA in den Augen der EU-Kommission ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten. Der Beschluss betrifft die Datenübermittlung aus der EU an US-Unternehmen und ist damit höchst praxisrelevant.

 

Allerdings muss jeder Datenübermittler prüfen, ob die Organisation, an die Daten übermittelt werden, auch unter dem EU-U.S.-Data-Privacy-Framework zertifiziert sind.

 

Der Beschluss ist die Nachfolgeregelung des Safe Harbor-Abkommens und des vorangegangenen Privacy Shields. Beide hatte der Europäische Gerichtshof aufgrund von Klagen des Datenschutzaktivisten Max Schrems für unwirksam erklärt. Max Schrems hat bereits eine erneute Klage auch gegen den aktuellen Angemessenheitsbeschluss angekündigt.

 

Fazit:

 

Zumindest bis auf weiteres bietet der neue Datenschutzrahmen EU-USA eine handhabbare Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die von der EU in die USA. Die betroffenen Unternehmen können allerdings nicht ohne weiteres personenbezogene Daten übermitteln, sondern müssen die Rahmenbedingungen des Datenschutzrahmens EU-USA beachten. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung nur an zertifizierte Empfänger.

 

Dr. Michael Heinrich