Sonderzuständigkeit für IT-Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeführt
Mit Wirkung zum 01.01.2022 hat das nordrhein-westfälische Justizministerium gerichtliche Sonderzuständigkeiten unter anderem im Bereich des IT‑Rechts eingeführt. Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von über EUR 100.000, die innerhalb von Nordrhein-Westfalen anhängig werden, sind zukünftig das Landgericht und anschließend das Oberlandesgericht Köln ausschließlich zuständig. Außerdem richten sowohl das Landgericht als…
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