OLG Frankfurt: Benutzung der Herstellermarke nach Kündigung des Vertragshändlervertrages weitgehend unzulässig
In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) die weitere Nutzung der Marke des Herstellers durch einen Vertragshändler nach Beendigung des Vertragshändlervertrages zu Recht weitgehend untersagt. Wie das OLG Frankfurt betont, ist die Benutzung einer fremden Marke nur zulässig, wenn sie praktisch das einzige Mittel darstellt, um die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen,…
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