Europäischer Gerichtshof: Hyperlink ausreichend für Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich
Im B2B-Bereich ist für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) regelmäßig aus, dass der Verwender im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss auf die AGB hinweist, der Vertragspartner die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und den AGB nicht widerspricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass im B2B-Bereich eine zumutbare Möglichkeit der…
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