Amtsgericht München: Einwilligung in E-Mail-Werbung kann 4 Jahre nach Nichtnutzung unwirksam werden
Die Zusendung von E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich voraus, dass der Adressat im Vorfeld eine hierauf bezogene Einwilligung erteilt hat. Dadurch soll er davor geschützt werden, unerwünschter Werbung ausgesetzt zu werden. Wie weitreichend dieser Schutz tatsächlich ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München. Es stellte klar, dass eine einmal erteilte Einwilligung nach Ablauf eines gewissen Zeitraums…
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