Der Widerrufsbutton ist da: Neue Pflicht für B2C-Fernabsatz ab 19.06.2026
Seit dem 19.06.2026 müssen Unternehmer, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB. Die Grundidee ist einfach: Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag abschließen kann, soll ihn auch ebenso einfach widerrufen können. Die neue Pflicht betrifft nicht nur klassische Online-Shops,…
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